"Christi Himmelfahrt" als Feiertag streichen, stattdessen "Tag der Befreiung" am 8. Mai feiern
Es ist für eine säkulare Demokratie nicht mehr zeitgemäß, dass in Bayern von 13 gesetzlichen Feiertagen zehn christlich motiviert sind. Der Bund für Geistesfreiheit München fordert die Einführung von Feiertagen, die von der Mehrheit der Bevölkerung verstanden, mitgetragen und im besten Fall gelebt werden.
Am 8. Mai 2025 jährt sich zum 80. Mal das Ende des 2. Weltkriegs. Noch immer wird dieses wichtige Datum nicht würdig begangen. Das liegt auch daran, dass der 8. Mai noch immer kein Feiertag ist. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) fordert daher, den "Tag der Befreiung" bundesweit zum gesetzlichen Feiertag zu erklären und stattdessen "Christi Himmelfahrt", in diesem Jahr am 29. Mai, zu streichen.
"Der 8. Mai 1945 hat die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten beendet. Darüber sollten wir auch heute noch dankbar sein, die Befreier würdigen und der Opfer gedenken. Der 8. Mai ist mit Sicherheit einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Tag in der (Vor-)Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Gerade angesichts des Wiedererstarkens von rassistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Gedankenguts in der Gesellschaft könnte ein solcher Feiertag ein bedeutendes Zeichen setzen", sagt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München.
Für den bfg München kann es nicht angehen, dass z.B. in Bayern von 13 gesetzlichen Feiertagen nur drei (Tag der Arbeit, Tag der deutschen Einheit, Neujahr) als weltanschaulich neutral zu betrachten sind, zehn Feiertage dagegen christliche Wurzeln haben. "In einer immer säkularer werdenden Demokratie ist das nicht mehr zeitgemäß. Wer bitte weiß denn heute überhaupt noch, welche Bedeutung z.B. Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam oder Mariä Himmelfahrt haben und wer feiert diese Tage noch?", fragt Michael Geyer, Co-Vorsitzender des bfg München.
Was viele nicht wissen: Feiertage mit christlichen Wurzeln sind gesetzliche und eben keine christlichen Feiertage. Sie werden in der Regel von den Bundesländern festgelegt. Nur der Tag der Deutschen Einheit wurde vom Bund beschlossen. Bund und Ländern steht es völlig frei, Feiertage abzuschaffen, umzubenennen oder neue festzulegen.
Laut Gesetz kommen für diese Tage die Arbeitgeber auf. Sie sind verpflichtet das Gehalt zu zahlen, dass ihre Beschäftigten ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten.
Eines ist Assunta Tammelleo wichtig: "Feiertage in einem Gemeinwesen wie der Bundesrepublik sollten von der Mehrheit der Bevölkerung verstanden, mitgetragen und im besten Fall gelebt werden. So können sie einen Beitrag dazu leisten, den demokratischen Konsens in der Gesellschaft zu stärken. Der 8. Mai wäre ein solcher Tag", ist sich die Vorsitzende sicher.
Für Michael Geyer böten sich zudem der 10. Dezember und der 8. März als gesetzliche Feiertage an: "Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen, der bisher nur in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag ist."
Bayern könnte zudem den 8. November als gesetzlichen Feiertag beschließen. Am 8. November 1918 rief Kurt Eisner den Freistaat Bayern aus und erklärte König Ludwig III. für abgesetzt. Auch der 1. Dezember wäre eine gute Wahl. Am 1. Dezember 1946 stimmte die Bevölkerung der bayerischen Verfassung per Volksabstimmung zu.