Tanzverbot und Stille Tage: Partyverbot in Nürnberg - Demo und Partys in München und Regensburg
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sog. "Stillen Tagen" - Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag - in zahlreichen Münchner Clubs und Bars auf insgesamt 47 Veranstaltungen feiern. Ebenso finden in Regensburg fünf "Heidenspaßpartys" statt. In Nürnberg hingegen wurden die vom bfg München beantragten 14 Partys mit dem Motto "Nürnberg will tanzen" vom Ordungsamt nicht genehmigt. Der bfg München hat juristische Schritte eingeleitet.
An Gründonnerstag findet zudem eine Demo gegen das Tanzverbot auf dem Münchner Königsplatz statt. Wir laden alle Menschen herzlich dazu ein, auf unsere Feste und Partys zu kommen. Hier findet Ihr alle Termine:
Die Club Revolution an Gründonnerstag, 28.03.2024
Im Rahmen der "Clubrevolution - Gegen das Tanzverbot an Feiertagen" finden 14 Veranstaltungen an Gründonnerstag statt. Bei Bayerns größter Party gegen das Tanzverbot kommt Ihr mit einem Ticket in alle beteiligten Clubs. Mit dabei sind:
Alle weiteren Informationen zur Club Revolution findet Ihr unter diesem Link.
Weitere Veranstaltungen an Gründonnerstag, 28.03.2024
Das ist los an Karfreitag, 29.03.2024
Und hier der Karsamtag, 30.03.2024
"Tanzverbote weg!" Demo auf dem Königsplatz an Gründonnerstag
Am Gründonnerstag wird es ab 16 Uhr eine Kundgebung gegen das Tanzverbot an Stillen Tagen und für die Trennung von Kirche und Staat auf dem Münchner Königsplatz geben. Das Motto lautet "Holy Shit - Let us dance!". Die Kundgebung wird organisiert von RaveStreamRadio, die an Gründonnerstag und Karfreitag in der Nachtgalerie und dem Nachtwerk das Heathens-Festival veranstalten.
Und ein letzter Tipp: Schon in der Nacht von Mittwoch, 27.03.2024, auf Gründonnerstag starten wir zum Aufwärmen mit einem Fest im Unter Deck!
Darüber hinaus wird es an Karfreitag einen Freigeistertanz mit fünf Clubs in Regensburg geben. Der Freigeistertanz wird vom bfg Regensburg veranstaltet.
Der bfg München wollte darüber hinaus unter dem Motto "Nürnberg will tanzen" eine Veranstaltungsreihe mit 14 Clubs in Nürnberg organisieren. Diese wurde vom Nürnberger Ordungsamt mit Bescheid vom 25. März 2024 nicht genehmigt. Der bfg München hat seinen Anwalt beauftragt, eine Einstweilige Anordnung zu erwirken, mit dem Ziel die Partys doch noch zu ermöglichen.
Warum darf an Stillen Tagen mit dem Bund für Geistesfreiheit München getanzt und gefeiert werden?
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an sog. Stillen Tagen gefeiert werden. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß- statt Höllenqual-Party" an Karfreitag 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.
Seitdem sind an Karfreitag und allen anderen acht "Stillen Tagen" Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind. Das trifft auf die Veranstaltungen und Partys des bfg München zu. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt ein für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte und Demokratie. Die Organisation versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft und orientiert sich an der Charta der Menschenrechte und den Grundsätzen der Aufklärung.
Auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der bfg München "Heidenspaß-Partys" im Oberangertheater (2017), Blitz Club (2018/19) und in der The Keg Bar sowie der Kulturbühne Hinterhalt (beide 2022) mit Tanz, Live-Musik, Kabarett und vielem mehr veranstaltet. An Gründonnerstag und Karfreitag 2023 waren es dann schon sieben Veranstaltungen, im November 2023 (Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag) ingesamt 14 Feste. Stand heute, 27. März, wird es an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag 47 Veranstaltungen des Bundes für Geistesfreiheit München geben.
Weltanschauliche Abgrenzung
Auf den Festen und Partys muss der bfg München regelmäßig (alle zwei Stunden) erläutern, was sein Anliegen ist. Denn es geht nicht nur ums Tanzen und Feiern, sondern auch um eine weltanschauliche Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen. Klingt seltsam und ist es auch. Aber laut Münchner Kreisverwaltungsreferat geht es nicht anders an einem "Stillen Tag".
Wie eine solche weltanschauliche Abgrenzung ausschauen kann, dazu Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München:
"Warum sollte jemand an stillen Tagen nicht tanzen dürfen? Woran soll sich ein gläubiger Christ stören, wenn eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Und es kann auch nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen, oder?
Selbstverständlich sollen und dürfen Christ*innen, in Stille und Trauer gedenken. Sie dürfen aber nicht Anders- und Nicht-Gläubige zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich tun zu müssen. Wir zwingen ja auch niemanden, mit uns zu tanzen.
Und natürlich haben wir als Bund für Geistesfreiheit München eine wirklich Frohe Botschaft: Alle Menschen sind herzlich eingeladen an den Stillen Tagen zu unseren Partys zu kommen. Und mit "alle" meinen wir alle!
Nicht nur Ungläubige sind willkommen, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft. Auf einen wunderbaren, friedvollen, gut gelaunten, echten Feiertag!"
Tanzverbot abschaffen
Die Forderung des bfg München ist klar: "Das Tanzverbot muss weg. Ein solches Instrument der Bevormundung und Kontrolle von Menschen hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Dazu muss endlich das bayerische Feiertagsgesetz liberalisiert werden," so die bfg München-Vorsitzende.
Auch auf einen Vorwurf, der dem bfg München gegenüber immer wieder geäußert wird, geht Tammelleo ein: "Nein, wir wollen keine gesetzlichen Feiertage abschaffen, aber wir können uns eine Umbenennung von Feiertagen in einem immer säkularer werdenden Land gut vorstellen. Und wir plädieren für andere gesetzliche Feiertage, z.B. Internationaler Frauentag am 8. März, Tag der Befreiung am 8. Mai oder Tag der Menschenrechte am 10. Dezember."
Nur 33,70 % der Münchner*innen sind Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche
Dass Tanzverbote endlich abgeschafft werden müssen, belegen auch die Mitgliederzahlen des Statistischen Amts der Stadt München zur Religionszugehörigkeit. Dort ist zu lesen, dass immer weniger Münchner*innen einer der beiden großen Kirchen angehören. Nur 24,74 Prozent der Münchner Bevölkerung sind Mitglied der katholischen Kirche (Stand 31.12.2023), bei der evangelischen Kirche sind es sogar nur noch 9,0 Prozent. Ca. zwei Drittel der Münchner*innen sind konfessionsfrei oder gehören einer anderen Religionsrichtung an.
Datum | Einwohner | kath. | evang. | kath. + ev. | Sonstige |
31.12.2021 | 100,0% | 27,7% | 9,9% | 37,7% | 62,3% |
31.12.2022 | 100,0% | 25,9% | 9,4% | 35,2% | 64,8% |
31.12.2023 | 100,0% | 24,7% | 9,0% | 33,7% | 66,3% |
Quelle: https://www.mstatistik-muenchen.de/monatszahlenmonitoring/export/export.php
Presseberichte
Besonders gefreut haben wir uns über die vielen Presseberichte, hier ein Überblick.