Discotheken- und Clubbesitzer aufgepasst: Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 gilt das in einigen Bundesländern strikt verfolgte "Tanzverbot an Karfreitag" nicht, wenn der Tanz "Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses" ist. Auf Grundlage dieses Urteils haben der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) und die Giordano-Bruno-Stiftung 2017 eine "zünftige Karfreitagssause" veranstaltet.