Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) führt dazu, dass Menschen ohne Anwalt in Gewahrsam genommen werden dürfen, sagt das Bündnis noPAG und beschuldigt die CSU, trotz klarer Faktenlage zu lügen.
Kurz vor der Landtagswahl in Bayern wollen die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an die Kreuz-Verordnung von Ministerpräsident Markus Söder erinnern, die am 1. Juni 2018 in Kraft trat. Aus diesem Anlass wird die oben abgebildete Karikatur des Düsseldorfer Künstlers Jacques Tilly in den kommenden vier Tagen unter dem Motto: „Kein Kreuz für Söder!“ in vier bayerischen Städten zu sehen sein. Sie zeigt Markus Söder, der mit einer Säge das deutsche Grundgesetzbuch auf Kreuzform zurückgeschnitten hat.
Bund für Geistesfreiheit sieht Verstoß gegen staatliches Neutralitätsgebot und das Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit verletzt
Der Bund für Geistesfreiheit und 25 weitere Klägerinnen und Kläger, darunter Liedermacher Konstantin Wecker, Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote und Pfarrer Matthias Striebeck i.E., streiten vor Gericht um Entfernung der Kreuze in staatlichen Dienstgebäuden.
Der Bund für Geistesfreiheit München K.d.ö.R. (bfg München) und der Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. haben bereits am 25.08.2018 eine Popularklage und einen Eilantrag auf vorläufige Aussetzung des Gesetzesvollzug gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Der Essay von Horst Seehofer, veröffentlicht in der Druckausgabe der Zeitung ‚Die Welt‘ vom 23. August 2018, ist ein trauriges Beispiel für diskriminierendes Verhalten gegenüber religionsfreien Menschen. Eine Replik von Michael Geyer, Vorstandsmitglied des Bundes für Geistesfreiheit München.